CH Kunden


Hier finden Sie wichtige Informationen und Links für den Zollverkehr in die EU.

Was den Schweizer Zoll betrifft , finden Sie  im
Flyer Ch Zollverwaltung   eine Zusammenfassung. 
Weitere Informationen erhalten sie unter 
ACHTUNG :  Eine wichtige Neuerung der EU Zollgesetze wird seit 01.01.2018 umgesetzt.

Für alle, die ihr Wohnwagen oder Wohnmobil in Deutschland " veredeln " also z.B. Fahrradträger, Mover , SAT Anlagen montieren wollen finden Sie hier weitere Informationen -->
( Quelle IHK Konstanz )  !!

Ausschnitte aus einem Bericht aus "Der Sonntag"
Ein Gespenst geht um unter den Autowerkstätten entlang der Schweizer Grenze. Die Wirtschaftsverbände toben gegen ein neues Verfahren, das grotesk aufwendig klingt; die Behörden beschwichtigen. Vom Objekt des Streites haben vermutlich die wenigsten je gehört: die aktive Veredelung.
Will man den sperrigen Begriff verstehen, kann man es mit folgendem Szenario versuchen: Ein Schweizer Autobesitzer fährt nach Weil am Rhein, stellt sein Auto bei einer Werkstatt ab, geht ein wenig einkaufen und fährt mit neuen Alufelgen wieder nach Hause.
Schweizer Autofahrer müssen eine Gebühr von zehn Prozent des Zeitwerts plus aktuelle Umsatzsteuer beim Zoll hinterlegen. Dies kann auch über eine Bankbürgschaft Geldfrei erfolgen.

Damit hat er sich seit 1. Januar strafbar gemacht. Denn zollrechtlich gilt der Vorgang als Veredelung: Das Auto ist nun mehr wert als zum Zeitpunkt seiner Einfuhr nach Deutschland. Seit Frühsommer 2016 müssen solche Vorhaben EU-weit beim Grenzübertritt angemeldet werden. Doch erst seit 1. Januar ist das Verfahren bundesweit einheitlich geregelt und auch für Privatleute scharfgeschaltet. Darauf hat im Dezember das Hauptzollamt Waldshut Autohändler und Werkstätten hingewiesen. Der Aufschrei ist groß, denn es ist nicht damit getan, dass der Schweizer Kunde sein Vorhaben am Zoll anmeldet. Er muss eine hohe Sicherheitsleistung hinterlegen: eine Zollgebühr von zehn Prozent des Zeitwerts seines Fahrzeugs, also dessen, was es aktuell wert ist. Dazu kommen 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme. Bei einem dreijährigen Audi A8 und einem Zeitwert jenseits von 60.000 Euro wären damit 18.540 Euro am Zoll zu hinterlegen, bevor die neuen Felgen auf den Wagen dürfen. 

Wir arbeiten jetzt seit einiger Zeit  mit einer vereinfachter Prozedur mit einer Zollagentur am Zoll Autobahn Basel  und my-cstoms zusammen.

Folgende Tätigkeiten werden von der Agentur abgewickelt:
Export aus der Schweiz: Es wird eine Ausfuhr zur Veredlung erstellt um eine kostengünstige Rückführung zu gewährleisten.
Import nach Deutschland: Eröffnen das Verfahren der aktiven Veredelung wodurch ein Import steuerfrei ermöglicht wird.
Export aus Deutschland: Es wird eine deutsche Ausfuhr erstellt, mit der auch das Verfahren der Veredelung beendet wird .
Import Schweiz: Auf Grundlage der getätigten Schweizer Ausfuhr wird die Ware zurückgeführt, wodurch nur Zoll und Steuern auf die neu! angebrachten Teile anfallen und nicht auf das Fahrzeug selbst.
Bei Interesse stellen wir Ihnen die Infos gerne zur Verfügung. 

***  Die Zollkaution wird von uns übernommen. Sie müssen somit keine Kaution am Zoll hinterlegen. 
WICHTIG: 
Das Fahrzeug muss nach der Einfuhr in die EU mindestens 2 Tage in der Werkstatt bleiben !!

Benötigte Daten vom Schweizer Kunden:
Kopie Fahrzeugschein
Angebot von Nier Reisemobile.
Zeitwert des Fahrzeuges
Dauer der Arbeiten.

Anbauteile:
Flyer CH Zollverwaltung Merkblatt IHK Konstanz - Aktive Veredelung
Mehwertsteuererstattung für Anbauteile !!
Die Mehrwertsteuerrückerstattung ist generell nur möglich für Bürger aus Nicht-EU-Ländern.
Von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Motorrad, Pkw, Kombiwagen, Wohnmobil ..) dienen. Bei den betroffenen Waren handelt es sich sowohl um Kraftfahrzeugteile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden werden (z.B. Gepäckträger, Verkleidungsteile, Ersatzteile, Sturzpads usw.), als auch um solche, die als bewegliche Teile zur Ausrüstung des Fahrzeugs gehören, z.B. Abschleppseil, Reservereifen, Verbandkasten. Auch Waren zur Versorgung eines Fahrzeugs (z.B. Batteriesäure, Reiniger usw.) fallen nicht unter die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
Infoblatt Steuererstattung von Anbauteilen
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